Immobilien - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ulrich-Mossbauer

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Es ist heute möglich, aus dem Internet fertige Kaufverträge herunterzuladen, in die nur noch die jeweiligen Daten eingetragen werden müssen. Sie können sich so teure Anwaltskosten sparen. Das kann gut gehen, kann aber auch zu weit höheren Kosten führen, weil wichtige Punkte bei der Vertragsabfassung vergessen worden sind. Ich kann Ihnen dabei mehr Sicherheit bieten, indem ich mich um folgende Dinge kümmere:
Lastenfreistellung: Sicherstellen, dass Sie das gewünschte Objekt ohne Belastung erwerben können, allenfalls festlegen, wer die Schulden bezahlt, die noch auf dem Objekt lasten
Begründung von Pfandrechten: Verhandlungen mit der Bank, wann soll das Geld ausbezahlt werden, was geschieht mit dem Geld, Eintragen der Pfandrechte ins Grundbuch
Übernahme von Treuhandschaften
Einholen von Genehmigungen für den Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer
Einverleiben des Eigentumsrechtes im Grundbuch
Verweis auf vorhandene oder nicht vorhandene Gutachten über den Zustand des Objekts (schöne Fassade, aber sanierungsbedürftige Installationen usw.)
Vorliegende oder eben noch nicht vorliegende Benützungsbewilligungen
Juristisch klares Aufzeigen woraus das zu kaufende oder verkaufende Objekt tatsächlich besteht
Ausschluß von Rücktrittsmöglichkeiten: z.B. dass sich die Parteien bei Vertragsabschluß bewusst sind, dass im Preis "Liebhaberkomponenten" enthalten sind
Vermeiden, dass das Objekt doppelt verkauft wird durch Anmerkung im Grundbuch über beabsichtigte Veräußerung

Sie sind überrascht von der Vielfalt der Fragestellungen? Dabei ist das bei weitem noch nicht alles, was unter Umständen berücksichtigt werden muss.

Klient A denkt sich: Je weniger in einem Vertrag drin steht, desto einfacher ist er zu handhaben.
Klient B denkt sich: Je mehr in einem Vertrag bedacht ist, desto weniger gerät mein Vertragspartner in Versuchung, davon abzuweichen, da der Interpretationsspielraum eingeschränkt wird.
Ich persönlich unterstütze letztere Ansicht und baue deshalb in Kaufverträge alle Punkte ein, die Sie vor späteren Auseinandersetzungen schützen sollen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen neben den reinen Kauf- und Verkaufsaktivitäten für alle weiteren juristischen Arbeiten im Rahmen des Immobilienrechts zur Verfügung wie zB:
Kündigungen
Räumungsklagen
Mietverträge für Wohnungen und Häuser
Kanzlei Dr. Ulrich-Mossbauer  Kärntnerstr. 35  1010 Wien
+43 1 512 22 88  ra.dr.ulrich-mossbauer@aon.at
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